Zertifizierte Immobiliengutachterin
Sabrina Gillmann

Mein Service im Bereich Bewertung und Bemaßung

Als zertifizierte Immobiliengutachterin gemäß DIN EN ISO / IEC 17024, erstelle ich Ihnen Verkehrswertgutachten oder Kurzbewertungen für Ihre Immobilien sowie für den Verkauf benötigte bemaßte Grundrisse und Wohnflächenberechnungen.

Immobilien, die ich bewerte:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser u.v.m.

Immobilien, die ich bemaße:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbe u.v.m.

Verkehrswert­gutachten

Das Verkehrswertgutachten dient zur Feststellung des Markt- und Verkehrswerts einer Immobilie. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens ist umfangreich, komplex und kann gegenüber Dritten verwendet werden. Es erfüllt daher alle Anforderungen des §194 BauGB, welches besagt:

„Der Verkehrswert/Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens gehören Recherchearbeiten, ausführliche Beschreibungen, Erklärungen sowie alle relevanten Angaben zum Objekt. Sowohl das Ergebnis als auch die Wertermittlung selbst sind für Laien nachvollziehbar.

Kurzbewertung

Eine Kurzbewertung durch einen Immobiliengutachter oder eine Immobiliengutachterin kann rechtlich zwar nicht gegenüber Dritten verwendet werden. Sie dient jedoch der schnellen Wertermittlung, wenn beispielsweise ein Verkauf der Immobilie ansteht und man deren Wert realistisch einschätzen möchte.

Kurzbewertungen durch Immobiliengutachter sind möglich bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen.

Verkehrswertgutachten

  • Inaugenscheinnahme der Immobilie von innen und außen
  • Überprüfung auf sichtbare Schäden der Außenfassade, Balkon und Terrasse
  • Energetische Prüfung der Fenster, Türen, Hauswand und Geschossdecken
  • Inaugenscheinnahme von Elektroinstallationen
  • Sichtung des Kellers
  • Überprüfung auf Feuchtigkeit/Schimmelbefall
  • Sichtung des Dachs
  • Einschätzung zu Wartungs- bzw. Sanierungsstau

Die Kurzbewertung und das Verkehrswertgutachten werden rein nach Sichtung vorgenommen, also ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Sie möchten mehr erfahren oder benötigten eine meiner Services?

Dann vereinbaren Sie gern einen Termin mit mir!

Sachwertverfahren

Der Sachwert einer Immobilie wird auch als Wiederbeschaffungswert bezeichnet, denn beim Sachwertverfahren wird vom fiktiven Neubau Ihrer Immobilie ausgegangen. Als Immobiliengutachterin ermittle ich also die Kosten, die entstehen würden, wenn Ihre Immobilie exakt so heute wieder gebaut werden würde.

Das Sachwertverfahren wird bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Gewerbeimmobilien angewandt.

Vergleichswert­verfahren

Ihre Immobilie wird mit den anderen auf dem Markt befindlichen Immobilien verglichen, die ähnliche oder die gleichen Merkmale aufweisen wie beispielsweise Lage, Größe oder Baujahr. Aus diesem Vergleich leite ich als Immobiliengutachterin der Wert Ihrer Immobilie ab.

Die Vergleichswertmethode lässt sich auf jede Immobilie anwenden, für die ausreichend vergleichbare Immobilien auf dem Markt sind.

Ertragswertver­fahren

Bei Immobilien, die eine Rendite erzielen sollen, also dem Eigentümer Kapital bringen, wende ich als Immobiliengutachterin das Ertragswertverfahren an. Dies ist häufig bei Mehrfamilienhäusern der Fall. Diese Methode findet aber auch bei vermieteten Eigentumswohnungen Anwendung.

In welchen Fällen werden Gutachten benötigt?

Die zwei häufigsten Fälle, in denen ein Immobiliengutachten benötigt wird:

Scheidung

Die geschlossene Ehe hält leider nicht immer „bis das der Tod uns scheidet“. In der Ehezeit wurde eine Immobilie gekauft, welche nun entweder einer der Beiden ganz erwerben möchte oder beide sind eher an einem Verkauf interessiert, aufgrund der emotionalen Erinnerungen. Ein Gutachten verschafft allen Parteien Klarheit über den Werte der Immobilie, welcher dann zu Grunde gelegt wird.

Erbschaft

Sie haben eine Immobilie geerbt, welche verkauft werden soll oder nur ein Wert benötigt wird, um eventuell eine andere Entscheidung zu treffen wie z.B. die Miterben auszuzahlen? Dann sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen, damit Sie für sich eine gute Entscheidung treffen können.

Wofür wird ein bemaßter Grundriss oder Wohnflächen­berechnung benötigt?

Neben vielen verschiedenen Unterlagen verlangen Banken für eine Darlehensbewilligung zum Erwerb einer Immobilie einen bemaßten Grundriss und eine Wohnflächenberechnung. Die verkaufende Partei sollte im eigenen Interesse diese Unterlagen dem Kaufinteressenten immer mit an die Hand geben können.

Ihnen fehlt ein bemaßter Grundriss oder die Wohnflächenberechnung?

Dabei kann ich Ihnen als Immobiliengutachterin behilflich sein. Vereinbaren Sie gern einen Vor-Ort-Termin.